Allgemeine Geschäftsbedingungen der Smart Elephant.

1. Geltungsbereich

  • 1.1. Die AGB gelten im Einzelnen unabhängig voneinander und auch für künftige Fälle gleicher Art. Smart Elephant behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von Smart Elephant für Kunden zumutbar sind. Es gilt immer die neueste Fassung dieser AGB. Sie gelten im Verhältnis zu einem anderen Unternehmen der o.g. Smart Elephant Gruppe auch dann, wenn Smart Elephant einen Auftrag an eines dieser Unternehmen weiterleitet, wozu Smart Elephant berechtigt ist.

  • 1.2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

  • 1.3. Für alle Lieferungen/Leistungen und Angebote von Smart Elephant gelten, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird. Werden für bestimmte Lieferungen/Leistungen und Angebote von Smart Elephant abweichende Vereinbarungen getroffen, so gelten nachfolgende AGB ergänzend. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Ein Schweigen auf die Übermittlung der AGB des Vertragspartners bewirkt keine vertragliche Einbeziehung dieser. Die Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Smart Elephant in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden unsere Lieferungen/Leistungen an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Sollten die Geschäftsbedingungen des Kunden ebenfalls Ausschließlichkeit für sich in Anspruch nehmen, so verzichtet der Kunde auf ihre Anwendung mit der Bestellung, spätestens jedoch mit in Empfangnahme der Lieferung/Leistung. Diese in Empfangnahme gilt außerdem ausdrücklich als Annahme unserer AGB.

2. Angebote / Auftragsbestätigungen

  • 2.1. Angebote von Smart Elephant sind freibleibend, sofern sie seitens von Smart Elephant nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden; sie stellen die Aufforderung an den Kunden dar, Smart Elephant einen Auftrag zu erteilen. Offenbare Angebotsfehler können vor Auftragsannahme berichtigt werden. Der Auftrag des Kunden stellt für ihn ein bindendes Angebot dar, das Smart Elephant binnen 4 Wochen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder die tatsächliche Erbringung der Lieferung/Leistung bzw. Beginn der Ausführung des Auftrages annehmen kann. Wenn sich der Kunde in einem Auftrag zur Erbringung von Sicherheiten wie z.B. Anzahlungen, Vertragserfüllungsbürgschaften oder Finanzierungsbestätigungen verpflichtet hat, ist Smart Elephant erst dann zur Ausführung des Auftrags verpflichtet, wenn die entsprechenden Sicherheiten vom Kunden vollständig erbracht worden sind. Smart Elephant ist jedoch berechtigt mit der Ausführung des Auftrages bereits vorher zu beginnen. Erfolgt die Erfüllung der Sicherheiten durch den Kunden bis zu den im Angebot von Smart Elephant genannten oder anderweitig vereinbarten Fristen nicht, ist Smart Elephant zum Rücktritt des Auftrages berechtigt. Hieraus entstehende Schäden sind vom Kunden zu ersetzen.

  • 2.2. Mündliche Zusagen oder Zusagen der Vorkorrespondenz von Smart Elephant bedürfen, um Vertragsbestandteil zu werden, der ausdrücklichen Übernahme in die schriftliche Auftragsbestätigung. Mitarbeiter/innen von Smart Elephant sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Einwendungen gegen Auftragsbestätigungen müssen unverzüglich schriftlich, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Auftragsbestätigung, in jedem Falle jedoch vor Beginn der Lieferung/Leistung von Smart Elephant eingehen. Spätere Einwendungen werden nicht berücksichtigt, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Sind Aufträge zum Zeitpunkt der Erteilung ganz oder teilweise nicht ausführbar, so behält sich Smart Elephant vor, diese nach Ablauf von 3 Monaten ohne schriftliche Benachrichtigung an den Auftraggeber zu stornieren. Irgendwelche Schadensersatzansprüche kann der Auftraggeber aus der verzögerten oder unterbliebenen Lieferung nicht herleiten, sofern Smart Elephant nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

  • 2.3. Fristen beginnen mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden zu laufen, frühestens jedoch mit der Klärung aller Auftragsbedingungen und technischen Einzelheiten sowie der Beibringung etwaig erforderlicher Ausgangsmaterialien, Unterlagen und/oder Genehmigungen durch den Kunden. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden unterbrechen Liefer-/Leistungsfristen und setzen ihren Lauf von Beginn an neu in Gang.

  • 2.4. Technische Änderungen bleiben vorbehalten, soweit hierdurch die wesentlichen Eigenschaften der bestellten Lieferung/Leistung nicht verändert werden und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Geänderte Lieferungen/Leistungen aufgrund von Produktänderungen der Vorlieferanten gelten als vertragsgemäß, sofern der Kunde nicht innerhalb von 8 Tagen nach Absendung der Nachricht über die geänderte Liefer-/Leistungsausführung schriftlich widerspricht. Bei Verbesserungen und Modelländerungen von Vorlieferanten behält sich Smart Elephant Abweichungen von Verkaufsunterlagen, Angeboten und Auftragsbestätigungen vor, soweit diese Abweichungen für den Kunden zumutbar sind und der Kunde nicht unverzüglich widerspricht.

  • 2.5. Die Smart Elephant behält sich die ausschließlichen Rechte und Ansprüche (z.B. Eigentums- und Urheberrechte) an allen eigenen ausgehändigten Angebotsunterlagen, Entwürfen, Tabellen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen vor. Diese Unterlagen dürfen – ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Smart Elephant – nicht Dritten zugänglich gemacht oder als Grundlage für Ausschreibungen oder Eigenproduktionen verwendet werden. Sie sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben, ohne dass Kopien davon zurückgehalten werden dürfen.

  • 2.6. Smart Elephant behält sich vor, mit Zustimmung des Kunden, auf dessen Rechnung und Gefahr in Auftrag gegebene Lieferungen/Leistungen an ausgewählte Dritte weiterzugeben. Der Zustimmung des Kunden bedarf es nicht, soweit nur unwesentliche Nebenleistungen betroffen sind.

3. Preise

  • 3.1. Die Preise verstehen sich in Euro, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Falls nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten die am Tag der Erfüllung gültigen Preise gemäß Preisliste der Smart Elephant, die auf Anforderung erhältlich ist. Liegen mehr als 3 Monate zwischen der Preisvereinbarung und der Erfüllung, ist Smart Elephant berechtigt, Preise nach der zum Zeitpunkt der Erfüllung gültigen Preisliste zu berechnen. Falls Preise weder vereinbart wurden, noch in der Preisliste von Smart Elephant enthalten sind, so werden marktübliche Preise angesetzt, bzgl. Technikeinsatz bzw. Nutzung und Tages übliche Personal Honorare als Preis pro Tag genommen. Alle Fremdkosten und verauslagte Kosten Dritter werden mit einem Handlungs-/Verwaltungskosten-Aufschlag von 15% an den Kunden weiterbelastet, soweit nicht anders vereinbart.

  • 3.2. Nachträgliche Änderungen des Auftragsumfanges, einschließlich der dadurch verursachten Mehraufwendungen werden dem Kunden berechnet. Dies gilt insbesondere für bei der Auftragsannahme nicht absehbare technische Probleme und/oder technische Probleme bei vom Kunden zur Bearbeitung gestellten Materials.

  • 3.3. Die Leistungen werden auf Grundlage der jeweiligen Leistungsbeschreibung in den Angeboten erbracht. Verlangt der Kunde ausdrücklich Leistungen, welche nicht Vertragsbestandteil sind, so wird diese – soweit technisch und tatsächlich möglich – erbr acht, jedoch nur bei zusätzlicher Berechnung des erforderlichen Mehraufwandes und entsprechender schriftlicher Bestätigung durch den Kunden.

  • Bei nachträglichen Änderungswünschen des Kunden, ist Smart Elephant berechtigt den sich hieraus ergebenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Selbiges gilt, wenn zuvor eine Prüfung vorangehen muss, ob und zu welchen Bedingungen Änderungen oder Erweiterungen, welcher vom Kunden zusätzlich gefordert werden, durchführbar sind.

4. Versand Datenträger und Gefahrenübergang

  • 4.1. Der Versand der Rückversand der gelieferten Datenträger erfolgt auf Kosten des Kunden und – soweit keine Weisung erteilt ist – an die Firmenadresse des Kunden.

  • 4.2. Smart Elephant behält sich das Recht vor, den Versand nicht vom Firmensitz, sondern von einem anderen Ort eigener Wahl.

  • 4.3. Verpackungs-, Versand- und Rücksendekosten hat der Kunde zu tragen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmt Smart Elephant Transportmittel und Transportwege, ohne dafür verantwortlich zu sein, dass die schnellste und billigste Möglichkeit gewählt wird. Auf Wunsch und auf Rechnung des Kunden wird die Lieferung der übergebenen Datenträger gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige sichtbare Risiken versichert.

  • 4.4. Schäden oder Totalverlust, die bei einer Versendung entstehen, haftet die Smart Elephant nicht. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Lieferung geht mit der Übergabe an den Frachtführer oder der sonst zur Versendung bestimmten Person über. Etwaig geltende Haftungshöchstgrenzen des Frachtführers bleiben ungeachtet.

  • 4.5. Zur Abwicklung eines Zollverfahrens ist – auch bei Versendung – ausschließlich der Kunde verpflichtet.

  • 4.6. Bei Lieferungen geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Vertragsgegenstand abgesendet bzw. an die den Transport ausführende Person übergeben wird. Dies gilt auch beim Transport durch Smart Elephant bzw. ihre Erfüllungsgehilfen. Bei Abholung geht die Gefahr mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand bzw. die Abholung infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tage der Versand- bzw. Abholbereitschaft auf den Kunden über. Im Falle von Werkleistungen geht die Gefahr mit der Abnahme auf den Kunden über.

5. Zahlungsbedingungen

  • 5.1. Zahlungen sind gemäß der vereinbarten Zahlungsbedingungen, wie im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung festgelegt, zu leisten. Die Lieferung/Leistung bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum von Smart Elephant. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Smart Elephant ist zur Forderung von angemessenen Vorauszahlungen berechtigt.

  • 5.2. Sofern im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes bestimmt ist, sind alle Zahlungen ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn die Smart Elephant innerhalb der vereinbarten Frist über den Betrag frei verfügen kann. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. Die Smart Elephant ist berechtigt eine Mahngebühr in Höhe von bis zu 25,00 Euro vom Kunden zu verlangen. Dem Kunden bleibt unbenommen, der Smart Elephant nachzuweisen, dass durch das Mahnschreiben ein geringerer Aufwand entstanden ist. Der Verbraucher hat während des Verzugs eine Geldschuld mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 Abs. 1 BGB zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs eine Geldschuld mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 Abs. 1 BGB zu verzinsen, mindestens jedoch mit 12%. Weiterhin ist die Smart Elephant berechtigt, aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen zu verlangen oder gegenüber dem Unternehmer einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Weiterhin hat die Smart Elephant das Recht der Zurückbehaltung an Gegenständen, die der Kunde der Smart Elephant überlassen hat, oder die bei der Smart Elephant lagern bzw. für den Kunden hergestellt wurden, solange bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden bezahlt sind. Etwa bewilligte Rabatte kommen bei gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichsverfahren, Insolvenz oder Zahlungsverzug (§ 286 BGB) in Wegfall.

  • 5.4. Die Smart Elephant behält sich das Recht vor, Zahlungen nach eigener Wahl auf eine andere noch offen stehende Forderung zu verrechnen, sofern der Kunde nicht eine ausdrückliche und eindeutig zuordenbare Zahlungsbestimmung getroffen hat.

  • 5.5. Dem Kunden steht ein Aufrechungs- oder Zurückbehaltungsrecht wegen eigener Ansprüche nicht zu, es sei denn, seine Gegenansprüche wurden rechtskräftig festgestellt und durch Smart Elephant anerkannt. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht. Noch ausstehende Gutschriften berechtigen den Kunden nicht, Zahlungen zurückzubehalten.

  • 5.6. Kommt der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder wird ein von ihm ausgestellter Scheck oder ein Eigenakzept nicht eingelöst, oder werden sonstige Tatsachen bekannt, aus denen sich eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ergibt, oder bestehen aus anderen Gründen erhebliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Kunden, so ist Smart Elephant berechtigt, die sofortige Zahlung aller offenstehenden Rechnungen zu fordern und für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen/Leistungen Vorkasse zu verlangen oder diese vorübergehend auszusetzen, bzw. Zwischenrechnungen für noch nicht vollständig abgewickelte Aufträge zu stellen oder vorbehaltlich der Smart Elephant sonst zustehenden Rechte von sämtlichen Verträgen/Aufträgen unter Setzung einer angemessenen Frist zurückzutreten. Sämtliche der Smart Elephant hierdurch entstehenden Schäden sind vom Kunden zu ersetzen. Der Kunde kann die Geltendmachung dieser Rechte durch Stellung einer für Smart Elephant akzeptablen und angemessenen Sicherheit abwenden. Sinngemäß gilt dies auch, wenn ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet, oder ein entsprechender Antrag mangels Masse abgelehnt oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in nicht unbedeutendem Umfang eingeleitet wurde.

6. Eigentumsvorbehalt

  • 6.1. Das Eigentum an von uns gelieferten Waren geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten, auch zukünftigen Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung getilgt hat. Bei Lieferungen an Unternehmer behält sich Smart Elephant bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die Smart Elephant aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Unternehmer zustehen, die folgenden Sicherheiten vor, die nach Wahl von Smart Elephant anteilig freigegeben werden, sobald ihr realisierbarer Wert die Forderung gegenüber dem Unternehmer nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. Bei laufender Rechnung dienen die Sicherheiten zur Sicherung der Saldenforderung.

  • 6.2. Entstandene Arbeiten im Bereich Webseiten/APPs/Programmierung verbleiben solang im Eigentum von der Smart Elephant, bis der Kunde die vereinbarte Vergütung vollständig gezahlt hat.

  • 6.3. Die Smart Elephant räumt dem Kunden das ausschließliche, unwiderrufliche Nutzungsrecht ein, ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung. Dem Kunden wird das Recht jedoch erst eingeräumt, wenn er die vereinbarte Vergütung vollständig an die Smart Elephant geleistet hat.

  • 6.4. Veräußert der Unternehmer den Vertragsgegenstand vor dessen vollständiger Bezahlung weiter, tritt er bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen seine Forderung gegen den Dritten an Smart Elephant ab. Die Smart Elephant nimmt diese Abtretung an. Der Unternehmer ist berechtigt, die abgetretene Forderung einzuziehen. Die vorstehende Befugnis zur Weiterveräußerung und Forderungseinziehung gilt nur im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs und nicht bei Bestehen eines Abtretungsverbots zwischen dem Unternehmer und dem Dritten.

  • 6.3. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen, Veräußerungen im Sale-and-Lease-Back-Verfahren und andere Verfügungen durch den Unternehmer sind, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, unzulässig.

  • 6.4. Verarbeitet der Unternehmer den Vertragsgegenstand weiter, erwirbt Smart Elephant unmittelbar das Eigentum an der hergestellten Sache. Im Falle der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung von Sachen mehrerer Vorbehaltseigentümer erwirbt Smart Elephant das Eigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Werts seines Anteils zum Gesamtwert der hergestellten Sache.

  • 6.5. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Smart Elephant unverzüglich schriftlich Nachricht zu geben, damit Smart Elephant Drittwiderspruchsklage erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Smart Elephant die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Drittwiderspruchsklage zu erstatten, haftet der Kunde für den Smart Elephant entstandenen Ausfall.

  • 6.6. Im Falle des Verzugs ist Smart Elephant berechtigt, alle Sicherungsrechte offen zu legen und die sich aus ihnen ergebenden Ansprüche und Rechte durchzusetzen. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, Smart Elephant unverzüglich sämtliche Urkunden, insbesondere Verträge und Lieferscheine auszuhändigen, die über die durchzusetzende Forderung bzw. das durchzusetzende Recht vorhanden sind; zur Geltendmachung der Forderung oder des Rechts notwendige Auskünfte hat der Unternehmer unverzüglich zu erteilen.

  • 6.7. Der Kunde übereignet Smart Elephant sicherungshalber alle im Zusammenhang mit der Auftragserteilung in den Besitz von Smart Elephant gelangten Gegenstände, Code, Medienmaterial, Datenträger und darauf befindlichen Daten, einschließlich etwaiger Anwartschaften.

  • 6.8. Mit der Auftragserteilung überträgt der Kunde Smart Elephant die ausschließlichen, zeitlichen, räumlichen und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte an allen Code und Medien, auf die sich der Auftrag bezieht. Diese Rechte erstrecken sich auf alle bekannten Nutzungsarten. Soweit Rechte Dritter bestehen oder entstehen, tritt der Kunde hiermit Smart Elephant ergänzend seine etwaigen Erwerbsrechte zur ausschließlichen Nutzung ab. Unter der auflösenden Bedingung des Widerrufs ist der Kunde von Smart Elephant zur Nutzung ermächtigt.

  • 6.9. Der Kunde tritt Smart Elephant hiermit alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen ab, die ihm aus der Überlassung der Nutzungsrechte gegenüber Dritten zustehen. Ebenso tritt der Kunde Smart Elephant hiermit seine Ansprüche auf Versicherungsleistungen bezüglich dieser Code/Medien ab. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der Forderungen berechtigt. Smart Elephant nimmt alle vorstehenden Abtretungen an.





7. Zurückbehaltungsrecht

  • 7.1. Sämtliche Materialien, welche aus dem geschäftlichen Verkehr zwischen uns und dem Kunden stammen, können von uns zurückbehalten werden, bis der Kunde seinen Verpflichtungen vollständig nachgekommen ist.

  • 7.2. Wenn nach Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder Smart Elephant Umstände bekannt werden, durch die der Anspruch auf die Vergütung gefährdet wird, ist Smart Elephant berechtigt, die Erfüllung eigener Leistungsverpflichtungen aus dem Vertrag zu verweigern, bis der Kunde seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllt oder für sie Sicherheit geleistet hat.

  • 7.3. Smart Elephant kann eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der Kunde Zug um Zug gegen die Leistung von Smart Elephant nach seiner Wahl seine Leistungsverpflichtung aus dem Vertrag zu erfüllen oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann Smart Elephant vom Vertrag zurücktreten.

8. Pflichten des Kunden

  • 8.1. Der Kunde übernimmt für das von ihm gelieferte Code/Material die volle Sach- und Rechtsgewähr und stellt uns von allfälligen Ansprüchen Dritter frei.

  • 8.2. Smart Elephant ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen und/oder vertraglichen Vorschriften den Verwertungsgesellschaften von diesen geforderte Meldungen zu machen. Der Kunde stellt Smart Elephant von etwaigen Ansprüchen der Verwertungsgesellschaften ausdrücklich frei.

  • 8.3. Vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen ist Smart Elephant berechtigt, den Kunden (Einlagerer – bei mehreren jeden einzelnen Miteinlagerer) als ziehungsberechtigt und als zur Vergabe von Unterlizenzen legitimiert anzusehen.

  • 8.4. Der Kunde ist verpflichtet, für vollen Versicherungsschutz der Smart Elephant übergegebenen bzw. für ihn verwahrten Gegenstände zu sorgen, ein zur Ersetzung des Ausgangsmaterials geeignetes Sicherheits- Zweitmaterial oder Muster zur Verfügung zu halten, Smart Elephant unverzüglich jeweils Änderungen der Anschrift, der Firma und der Rechteinhaber mitzuteilen.

9. Fristen / Termine

  • 9.1. Etwaige Lieferfristen- bzw. Leistungszeiten ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von Smart Elephant. Die Smart Elephant behält sich Vorab- und Teilleistungen vor.

  • 9.2. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Smart Elephant, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wird Smart Elephant die Lieferung bzw. Leistung infolge der höheren Gewalt dauerhaft, mindestens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten unmöglich, wird Smart Elephant von der Liefer- bzw. Leistungspflicht frei.

  • 9.3. Nachträgliche Auftragsänderungen oder verspätete Anlieferungen durch den Kunden bewirken eine entsprechende Verlängerung der Lieferfrist.

  • 9.4. Die Haftung von Smart Elephant auf Schadensersatz wegen Verzugs ist auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Haftet Smart Elephant nur wegen einfacher Fahrlässigkeit aus Verzug, ist der Schadensersatzanspruch für jede volle Woche des Verzugs auf 0,5 % im Ganzen, aber auf höchstens 5% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung oder Leistung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß geliefert wurde, begrenzt.

  • 9.5. Das Recht des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt. Schadensersatz in Höhe des voraussehbaren Schadens steht dem Kunden nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; in diesem Fall ist unsere Schadensersatzhaftung auf 10% des Rechnungsbetrages der nicht oder verspätet erfolgten Lieferung begrenzt.

10. Abnahme

  • 10.1. Der Kunde wird zur Abnahme schriftlich aufgefordert, wenn die Ware/ Arbeiten fertiggestellt sind. Der Kunde ist nach der Aufforderung verpflichtet, die Servicearbeiten innerhalb von einer Wochen zu prüfen und diese abzunehmen. Sollte ein Mangel vorliegen, so hat der Kunde diesen binnen einer Woche der Smart Elephant schriftlich anzuzeigen. Wird dies unterlassen, so gilt die der Web- M aint en ance/Webentwicklung/ App-Entwicklung, Software-Entwicklung, Webseite als abgenommen. Sobald der Kunde seine Freigabe erteilt hat, wird die Smart Elephant die Website/Web- Maintenance / App-Entwicklung Software-Entwicklungen Freischalten/Übergeben oder live schalten.

11. Haftung

  • 11.1. Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn diese auf nachweislich vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch Smart Elephant, gesetzlichen Vertreter von Smart Elephant oder leitenden Angestellten beruhen.

  • 11.2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Smart Elephant – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt werden und begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Durchschnittsschaden. Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden sowie Mangelfolgeschäden und, entgangenen Gewinn, Nebenpflichtverletzungen und mangelnden wirtschaftlichen Erfolg ist ausgeschlossen.

  • 11.3. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in diesen Bestimmungen vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von Smart Elephant ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Smart Elephant.

  • 11.4. Weiterhin haftet die Smart Elephant auch nicht für Schäden oder Folgeschäden, welche direkt oder auch indirekt durch Datenüberspielung zustande kamen.

12. Gewährleistung

  • 12.1. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der erbrachten Lieferungen/Leistungen in jedem Fall unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und, ist ein Werk geschuldet, es abzunehmen.

  • 12.2. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 1 Wochen ab Empfang der Lieferung/Leistung gegenüber Smart Elephant schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Mängel eines Teiles der Lieferung/Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung/Leistung, es sei denn, dass die Teillieferung/-leistung für den Kunden ohne Interesse ist, wofür der Kunde die Beweislast hat. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen Smart Elephant geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrenübergang bei Smart Elephant eintrifft.

  • 12.3. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen beträgt die Frist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig im Sinne des vorhergehenden Absatzes anzeigt. Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt der Verkauf gebrauchter Sachen unter Ausschluss jeglicher Mängelhaftung. § 444 BGB bleibt unberührt. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den § 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

  • 12.4. Voraussetzung der Gewährleistung ist, dass die fehlerhafte Lieferung/Leistung nach Wahl von Smart Elephant beim Kunden besichtigt und überprüft werden kann. Hierfür entstehende Aufwendungen kann Smart Elephant in angemessener Höhe an den Kunden berechnen. Auf Wunsch von Smart Elephant muss der Kunde die fehlerhafte Lieferung/Leistung frachtfrei und auf eigene Gefahr an Smart Elephant zur Überprüfung zurücksenden.

  • 12.5. Durch etwa seitens des Kunden oder Dritten vorgenommene Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen ausgeschlossen. Gleichzeitig erlischt damit jeglicher Gewährleistungsanspruch.

  • 12.6. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung/-leistung erfolgen soll. Smart Elephant ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Ist der Kunde Unternehmer, leistet Smart Elephant für Mängel der geschuldeten Lieferung/Leistung zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung/-leistung. Nachbesserungen, die während der Garantiezeit ausgeführt werden, führen grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung der Garantiezeit. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Smart Elephant über.

  • 12.7. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Eine Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nacherfüllung dem Kunden nicht zuzumuten ist.

  • 12.8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist Smart Elephant lediglich zur Bereitstellung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

  • 12.9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch Smart Elephant nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

  • 12.10. Für Auskünfte und Beratungsleistungen übernimmt Smart Elephant nur dann Gewähr, wenn ein schriftlicher Beratungsvertrag abgeschlossen ist. Ansonsten sind sie unverbindlich.

  • 12.11. Smart Elephant übernimmt keine Gewähr für richtige Auswahl, Einsatz, Anwendung und Nutzung der Produkte. Das gilt insbesondere in Verbindung mit dem Einsatz anderer Hard- und Softwaresysteme.

  • 12.12. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber Smart Elephant aus. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

13. Höhere Gewalt

  • 13.1. Die Vereinbarung eines Termins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Unvorhergesehene, seitens der Smart Elephant nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob bei Smart Elephant oder einem Lieferanten von Smart Elephant, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen, Naturkatastrophen, Rohstoffmangel etc., berechtigen Smart Elephant unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden vom Vertrag zurückzutreten oder den Termin um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben. Zum Rücktritt ist Smart Elephant erst berechtigt, wenn ein Hinausschieben nicht möglich ist. Smart Elephant hat den Kunden in diesen Fällen über die Nichtverfügbarkeit von Geräten zu informieren und im Falle des Rücktritts eine etwaige, bereits erbrachte Gegenleistung des Vertragspartners unverzüglich zurückzuerstatten.



14. Geheimhaltung, Verschwiegenheit

  • 14.1. Der Kunde hat über sämtliche Festsetzungen jedes mit Smart Elephant geschlossenen Vertrages strengstes Stillschweigen, auch über die Laufzeit desselben hinaus, zu wahren. Er verpflichtet sich, über alle ihm im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten von Smart Elephant, auch über das Ende eines Vertrages hinaus, strengstes Stillschweigen zu bewahren. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, das Ansehen von Smart Elephant zu wahren und sich jeglicher Handlungen oder Äußerungen zu enthalten, die geeignet sind, das Ansehen von Smart Elephant zu schädigen oder zu gefährden, dies auch nach Vertragsbeendigung. Soweit der Kunde gegen eine dieser Pflichten verstößt, steht es im Ermessen von Smart Elephant, eine angemessene Vertragsstrafe geltend zu machen, deren Höhe gegebenenfalls durch das zuständige Gericht überprüfbar ist.

15. Datenschutz

  • 15.1. Die Smart Elephant ist berechtigt, ohne die ausdrückliche Zustimmung des Kunden, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffen, gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

  • 15.2. Datenträger sind frei von Programmen, Viren oder Programmteilen zu liefern bzw. zurückzugeben, die geeignet sind, die Arbeits- und Funktionsweise der von der Smart Elephant genutzten Datenverarbeitungsanlagen aufzuheben, zu beeinträchtigen oder zu gefährden. Der Kunde ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der durch Programme, Viren oder Programmteile entsteht, die bei Rückgabe auf gelieferter Hardware enthalten war.

  • 15.3. Der Kunde ist verpflichtet, alle auf den Geräten befindlichen Daten extern zu sichern. Eine Verantwortung für den Verlust von Daten trifft Smart Elephant nicht.

  • 15.4. Sämtliche Klauseln dieser AGB gelten, unabhängig welchem Gliederungspunkt sie zugeordnet sind, sinngemäß auch für alle anderen Vertragsbeziehungen.

16. Gerichtsstand, Anwendbares Recht

  • 16.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie aller sonstigen zwischenstaatlichen Regelungen und Übereinkommen über den Austausch von Waren und Leistungen.

  • 16.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von Smart Elephant. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Smart Elephant ist auch berechtigt, vor einem Gericht, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Kunden zuständig ist, zu klagen.

  • 16.3. Die deutsche Sprache ist einzige Verhandlungs- und Vertragssprache.

17. Schriftformklausel, Salvatorische Klausel

  • 17.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen unbedingt der Schriftform.

  • 17.2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam oder nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden sein, wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Die Vertragsparteien verpflichten sich, diese Lücke oder den unwirksamen Vertragsteil durch solche wirksamen Bestimmungen zu ersetzen, die technisch und wirtschaftlich dem Zweck der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung am ehesten entsprechen. Die Vertragsparteien werden notwendige Änderungen, Ergänzungen oder Anpassungen des Vertrages im Geiste guter Zusammenarbeit und unter Berücksichtigung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen vornehmen.

Besondere Geschäftsbedingungen

18. Stornierung Dienstleistungsvertrag

  • 18.1. Storniert der Kunde, gleich aus welchem Grund, den Dienstleistungsvertrag, so werden grundsätzlich 30% des Bruttoauftragswertes als Rücktrittskosten berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als eine Woche vor Auftragsbeginn, so werden 50%, bei weniger als drei Tagen 75% und bei weniger als 24 Stunden 100% des Brutto Auftragsvolumens zur Zahlung fällig. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei Smart Elephant maßgeblich. Die Höhe der vorgenannten pauschalen Kosten berücksichtigt die durchschnittlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnliche mögliche anderweitige Verwendung der gebuchten Leistung. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen.

19. Subunternehmen

  • 19.1. Die Smart Elephant ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistung mit Subunternehmern zusammen zuarbeiten oder Subunternehmer für Teilleistungen einzusetzen. Eine Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Subunternehmer kommt dadurch nicht zustande und die Verpflichtungen von Smart Elephant gegenüber dem Kunden bleiben uneingeschränkt bestehen.

20. Nutzungsrechte

  • 20.1. Soweit Smart Elephant Aufträge für Kunden durchführt, bei denen Smart Elephant mit eigenem Personal oder durch Dritte gestalterische oder anderweitig geschützte Leistungen erbringt (z.B. Konzeption, Bild- und Tongestaltung, Animation, Grafik, Design, Programmierung etc.), werden dem Kunden jeweils nur die Rechte, insbesondere nur die urheberrechtlichen Nutzungsrechte nur in dem Maße übertragen, wie ausdrücklich schriftlich vereinbart. Fehlt diese schriftliche Vereinbarung, so werden nur die minimal zur unmittelbaren Erfüllung des Vertragszwecks notwendigen Nutzungsrechte übertragen. Die Übertragung erfolgt nicht exklusiv, nicht ausschließlich und zeitlich beschränkt auf 3 Jahre nach Entstehung des jeweiligen Rechtes und ist zusätzlich beschränkt auf den Rechteumfang, den Smart Elephant selbst erworben hat. Jegliche Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt bis zum vollständigen Forderungsausgleich gemäß Abschnitt 3.1. nur aufschiebend bedingt.

  • 120.2. Darüber hinausgehende und/oder von Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA) zu erwerbende Nutzungsrechte sind vom Kunden gesondert zu erwerben.

  • 20.3. Die Smart Elephant ist berechtigt, Produktionen und Aufträge, die von Smart Elephant hergestellt werden, zur Eigenwerbung mit oder ohne Nennung des Kunden für Presse und Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen. Darüber hinaus ist Smart Elephant berechtigt, mit eigenen gestalterischen oder anderweitig geschützten Leistungen im eigenen Namen an Design-, u. ä. Wettbewerben teilzunehmen.

  • 20.4. Bei Homepage Projekten/Erstellung bzw. Programmierung ist die Smart Elephant berechtigt auf der Website des Kunden, an entsprechender Stelle einen Link als Hinweis auf ihre Urheberschaft zu setzen. Dem Kunden ist es nicht gestattet diesen Hinweis wieder zu entfernen. Weiterhin ist es Smart Elephant auch gestattet, die erstellte Website des Kunden in ihre Referenzliste mit aufzunehmen und einen Link zu setzen. Bei der Wiedergabe der Website kann es aufgrund der Vielzahl von Variationen, zu abweichenden Darstellungen kommen, wenn unterschiedliche Betriebssysteme, Endgeräte, Browser etc. genutzt werden. Smart Elephant an, kann hierfür jedoch keine Garantie übernehmen.

21. Aufbewahrung Medienmaterial/Zusatzleistung

  • 21.1. Die Aufbewahrung von uns übergebenem Code/Medienmaterial erfolgt für die Dauer der Durchführung des Bearbeitungsauftrages unentgeltlich. Eine über die Bearbeitungszeit hinausgehende Aufbewahrung ist nicht Teil der Leistungsverpflichtung von Smart Elephant.

  • 21.2. Wenn eine Einlagerung im Anschluss an die Bearbeitung schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Aufbewahrung des Code/Medienmaterial in einem Lagerraum, der nicht speziell für eine Archivlagerung eingerichtet ist. Die Höhe der Lagergebühren richtet sich nach unserer jeweils gültigen Preisliste. Die Smart Elephant ist berechtigt, das Material gegebenenfalls auch im Namen des Kunden bei Dritten aufbewahren zu lassen.

  • 21.3. Die Haftung für Verluste oder Beschädigungen irgendwelcher Art des uns übergebenen Code/Medienmaterials ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen unsererseits oder seitens unserer Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten. Smart Elephant übernimmt zur Aufbewahrung übergebenes Code/Medienmaterial grundsätzlich ohne Nachprüfung und in dem Zustand, in dem es zur Aufbewahrung übergeben wurde. Es ist Sache des Kunden, bezüglich uns zur Bearbeitung bzw. Aufbewahrung übergebenen Materials für vollen Versicherungsschutz, z.B. für Feuer, Diebstahl, Wasserschäden, Transport, zu sorgen.

  • 21.4. Smart Elephant ist berechtigt, das Code/Medienmaterial nach vorheriger Ankündigung innerhalb angemessener Frist an die Smart Elephant zuletzt bekannt gewordene Anschrift des Bestellers zu senden. Falls die Ankündigung postalisch unzustellbar sein sollte, ist Smart Elephant befugt, nach Ablauf eines Monats das Material nach eigener Wahl auf Rechnung und Gefahr des Kunden anderweitig zu hinterlegen, öffentlich zu versteigern, als Altmaterial zu verkaufen, zu vernichten oder einschließlich der sicherungshalber übertragenen Nutzungsrechte freihändig zu verwerten.

22. Leistungsstörungen

  • 22.1. Hinsichtlich der erbrachten Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen, haftet Smart Elephant nur für die Rechtzeitigkeit und ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen, nicht aber für einen vom Kunden bezweckten wirtschaftlichen oder sonstigen Leistungserfolg.

  • 22.2 Hat die Smart Elephant eine nicht vertragsgemäße oder fehlerhafte Dienstleistung zu vertreten, so muss Smart Elephant die Dienstleistung nur dann ohne Berechnung von Mehrkosten vertragsgemäß innerhalb einer angemessenen Frist erbringen, wenn der Kunde Smart Elephant unverzüglich, spätestens innerhalb von 1 Wochen nach Kenntnis schriftlich gerügt hat. Etwaige Mängelrügen im Rahmen der Abnahme müssen inhaltlich so spezifiziert sein, dass Smart Elephant die Mängel auf dem derzeitigen Stand der Technik umsetzt und nachbessern kann. Als Mängel gelten lediglich technische oder qualitative Mängel, die von der schriftlich vereinbarten Art der Umsetzung abweichen. Der Kunde ist nur berechtigt den Vertrag zu kündigen, wenn die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von Smart Elephant zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht gelingt. In diesem Falle hat Smart Elephant Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen.

23. Änderung der Dienstleistung

  • 23.1. Der Kunde kann nach Vertragsschluss Änderungen des Leistungsumfanges im Rahmen der Leistungsfähigkeit von Smart Elephant verlangen. Smart Elephant wird das Änderungsverlangen des Kunden prüfen und dem Kunden mitteilen, ob das Änderungsverlangen für Smart Elephant nicht zumutbar oder nicht durchführbar ist.

  • 23.2. Änderungen auf Wunsch des Kunden, die von dem Auftragsumfang abweichen oder die auf Wunsch des Kunden nach Abnahme des betreffenden Arbeitsschrittes vorgenommen werden, sind nicht von der im Angebot ausgewiesenen Vergütung umfasst und werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

24. Auftragsproduktion

  • 24.1. Soweit der Kunde Aufträge zur Produktion durch die Smart Elephant erteilt, bemisst sich die dafür vom Kunden zu zahlende Vergütung nach dem Kalkulationsangebot der Smart Elephant. Das Angebot ist auch für den Umfang der von Smart Elephant zu erbringenden Leistungen bindend. Sonderleistungen und nachträgliche inhaltliche oder sonstige Änderungen sind von dem Budget nicht erfasst und werden von Smart Elephant gesondert berechnet.